Registrierungsbedingungen

Verbindlichkeit der Anmeldung
Durch Abschicken des Formulars melden Sie sich verbindlich und kostenpflichtig zu dem von Ihnen ausgewählten Kurs an. Nach der Kursbestätigung, die Sie von uns erhalten, wird eine Anzahlung in Höhe von 75,00 € fällig. Die restliche Kursgebühr wird spätestens zum Ende der für diesen Kurs  bezeichneten Zahlungsfrist fällig.

[Anmerkung: Bei Kursreihen erhalten Sie mit Ihrer Kursbetätigung die abweichenden Konditionen direkt in der Mail. Es gelten dann diese abweichenden Konditionen.]

Rücktritt / Kündigung durch den Teilnehmer
In jedem Fall von Rücktritt bzw. Kündigung wird die Registrierungsgebühr in Höhe von 75,00 € als Bearbeitungsgebühr einbehalten bzw. in Rechnung gestellt, falls noch nicht gezahlt. Außerdem trägt der Teilnehmer etwa aufgewendete Kosten für Reise- und Unterbringung bzw. entsprechende Stornogebühren selbst.

Bei Rücktritt / Kündigung nach dem "Ende der Zahlungsfrist" ist die vollständige Kursgebühr als Schadenersatz zu zahlen. Sie wird in Höhe von 80 % zurückerstattet, falls ein Teilnehmer von der Warteliste nachrückt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass durch seine Nichtteilnahme überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Diese Folgen und Regelungen gelten genauso, falls einem Teilnehmer der Zugang zum Kurs versagt werden muss, weil dieser die Zugangsbedingungen entsprechend den Hygieneregelungen (s.u.) nicht erfüllt.

Hinweis:   Für den Fall, dass ein Teilnehmer nach Ende der für diesen Kurs bezeichneten Zahlungsfrist von der Buchung zurücktritt oder die Teilnahme während des Kurses abgebrochen werden muss, kann eine sogenannte Seminarrücktritts-Versicherung / Seminarabbruch-Versicherung abgeschlossen werden. Eine solche Versicherung erstattet im Berechtigungsfall die gezahlte bzw. zu zahlende Kursgebühr sowie ggf. auch Unterbringungs- und Transportkosten. Bitte informieren sie sich bei entsprechenden Versicherungsgesellschaften über die Bedingungen und Konditionen.

Absage des Kurses
Der Veranstalter muss sich vorbehalten, den Kurs abzusagen, wenn dieser aus Gründen höherer Gewalt  nicht durchgeführt werden kann. Als höhere Gewalt gelten auch Folgen, die sich aus der Durchführung oder Befolgung der zum Zeitpunkt und am Ort des Kurses geltenden Hygiene- und Gesundheitsbestimmungen, sowie aus den entsprechenden Reise- und Sicherheitsregularien ergeben (siehe Hygieneregelungen).

Auch in einem solchen Fall der Absage trägt jeder Teilnehmer etwaige aufgewendete Kosten für Reise- und Unterbringung selbst. In einem solchen Fall der Absage wird jedoch – anders als Im Falle von Rücktritt oder Kündigung – die Kursgebühr erstattet.

Hygieneregelungen (Pandemie)
Für alle Kurse sind die zum Zeitpunkt und am Ort des Kurses geltenden Hygiene-, Test-, Impf- und Gesundheitsvorschriften, sowie die entsprechenden Reise- und Sicherheitsbestimmungen verbindlich. Hierzu gehört auch die Befolgung der zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des im gesamten Kursverlaufes geltenden Quarantänebestimmungen sowie die Anordnungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Aufgrund solcher Bestimmungen kann eine – im Einzelfall auch kurzfristige – Absage des Kurses erforderlich oder der Zugang zum Veranstaltungsort kann einzelnen Personen verwehrt werden.

Der Teilnehmer stimmt verbindlich zu, dass der Veranstalter vor Beginn und im Laufe des Kurses Covid-Tests anordnen und durchführen kann. Im Falle der Verweigerung solcher Tests hat der Veranstalter das Recht, diesen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs entschädigungslos auszuschließen.

Wechsel Kursleiter
Soweit der vorgesehene Kursleiter den Kurs aus nachträglich entstandenen zwingenden Gründen wie Krankheit o. ä. nicht durchführen kann, behält sich der Veranstalter das Recht vor nach seiner Wahl, eine andere fachlich geeignete Person mit der Kursleitung zu betrauen oder den Kurs abzusagen.

Aufnahmeverbot (Bild- und Tonaufnahmen)
Die Herstellung von Bild- und / oder Tonaufnahmen (Foto-/Video-/Audioaufnahmen) während des Unterrichts ist eine grobe Störung des Unterrichts im Sinne dieser Bedingungen und deshalb nicht gestattet. Dies gilt auch für Aufnahmen, die nur für den privaten Gebrauch bestimmt sein sollten. Die Herstellung von solchen unbefugten Aufnahme und/oder deren Veröffentlichung (auch in sozialen Medien) berechtigt den Veranstalter, Schadenersatz zu verlangen sowie Unterlassungsansprüche geltend zu machen z.B. im Wege einer einstweiligen Verfügung. Dieses Aufnahmeverbot dient insbesondere dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer und des Kursleiters (auch im Sinne der DSGVO), sowie dem Schutz der Urheberrechte an den präsentierten oder sonst verwendeten Unterrichtsmaterialien.

Bei Zuwiderhandlungen erhält die münchner gruppe - munich group das Recht, die für die Störung verwendeten Aufzeichnungsgeräte einzuziehen und zu verwahren, bis der Störer einer Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Für eingezogene und verwahrte Gegenstände haftet die münchner gruppe - munich group nur, soweit etwaige Schäden daran vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Achtung
Mit der Anmeldung zum Kurs und nochmalig mit dem Betreten des Veranstaltungsortes erkennt der Teilnehmer sämtliche vorstehenden Regelungen und Hinweise ausdrücklich als Vertragsbestandteil an.